Immer wieder taufen Pfarrerskollegen unachtsam und ohne Beachtung grundlegender Sicherheitsvorkehrungen. Ein besorgter Amtsbruder, Michael Dahlinger hat sich nun erbarmt:
Die EVANGELISCHE FACHAUFSICHT FÜR ARBEITS SICHERHEIT rät:
Augen auf beim Taufen!!
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie heute auf besondere Gefahren im Taufbereich und bei Taufhandlungen in Kirchen hinweisen.
Da es sich bei der Taufe in der Regel um einen Arbeitsbereich handelt, der mit flüssigen Gefahrenstoffen zu tun hat, sind hier besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Wir widmen diesem kirchlichen Arbeitsbereich in letzter Zeit besondere Aufmerksamkeit, da immer mehr Pfarrer und Pfarrerinnen wieder mit viel Wasser taufen. Ein aus unserer Sicht nicht gerade ein die Arbeitssicherheit förderndes Verfahren. Pfarrer, Pfarrerinnen und Gemeinden, die deshalb bei der auch von uns weiterhin propagierten 3WT-Taufe (Dreiwassertropfentaufe) festhalten, möchten wir bestärken, dies auch in Zukunft zu tun. Sie ersparen sich eine Menge Arbeit und dürfen die folgenden Hinweis getrost Ihrem Papierkorb anvertrauen.
Allen anderen empfehlen wir dringend unsere
a) Arbeitssicherheitstipps zur Taufe
b) Checkliste für die Tauf-Vorbereitung.
Arbeitssicherheitstipps zur Taufe
1) Wir bitten Sie aus versicherungsrechtlichen Gründen zwingend eine direkt am Taufbereich angebrachte Tafel mit Hinweisen auf die möglichen Gefahrenpotentiale sowie Verhaltensregeln im Notfall anzubringen. Entsprechende Hinweis- bzw. Verbotsschilder, wie „Bitte nicht vom Rand hineinspringen“, sind in der Regel nicht erforderlich. Sie könnten zudem den unbeabsichtigten Missbrauch des Taufbeckens als öffentliche Badeanstalt fördern.
Wir empfehlen jedoch auf alle Fälle zusätzlich ein deutlich sichtbares Hinweisschild wie etwa: Vorsicht! Sie betreten den Taufbereich.
2) Darüber hinaus werden in der Neuauflage der Taufagende sowie des Pfarrerdienstgesetzes folgende Regeln mitaufgenommen. Wir bitten Sie, diese schon jetzt in Ihre Taufpraxis aufzunehmen und eine Kopie dieses Schreibens Ihrer Taufagende beizulegen. Eine Belehrung für Vertretungen, Kirchendiener u.ä. mit der Taufhandlung befasstes Personal ist unumgänglich.
- Der Taufbereich darf nur in Begleitung von autorisiertem Personal betreten werden.
- Der Taufbereich ist einmal jährlich einer Sicherheitsbegehung einschließlich einer Sicherheitstaufe zu unterziehen.
- Der Taufende hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Taufbeckens vor Beginn der Taufhandlung selbst zu überzeugen. Dies ist im Taufbuch der Gemeinde zu vermerken.
- Der Taufende hat im Taufgespräch die zu Taufenden bzw. die Taufeltern über mögliche Gefahren und deren Verhütung aufzuklären. (Ein Hinweis wird in den Taufformularen der Landeskirche noch eingearbeitet.)
- Kurz vor der Taufhandlung sind die am Taufbecken Stehenden nochmals auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Diese Vorsichtsmaßnahme kann in Form eines kleinen Fürbittengebetes in die Taufliturgie eingebaut werden. Aber Vorsicht, Gebete wie das Taufgebet in der bad. Taufagende auf S.12, wo mehrfach von der wunderbaren Rettung vor dem Tod durch Ertrinken gesprochen wird, kann schnell zu leichtsinnigem Verhalten führen. Hier sind wir noch in Verhandlungen mit der liturgischen Kommission, um auch der Arbeitssicherheit genügende Taufgebete zu entwickeln.
- Falls eine Taufkerze angezündet wird, sind die entsprechenden Brandschutzvorschriften zu beachten. Das Taufwasser kann keinen Feuerlöscher ersetzen.
- Das Taufbecken ist in ordnungsgemäßen und gesichertem Zustand zu verlassen.
Checkliste für die Tauf-Vorbereitung.
GT (Geprüfte Taufbarkeit)-Zeichen | Das Zertifikat der DLRG und der DeBaU (Deutschen Bademeisterunion) muss sichtbar am Taufbecken angebracht sein. | Falls nicht vorhanden, muss zwingend eine Prüfung durch den örtlichen Bademeister, Schwimmleh-rer, oder den Taufüberwachungsverein (TÜV) nachgeholt werden. |
Ist der Nichtschwimmerbereich vom Schwimmerbereich durch eine auf der Wasseroberfläche deut-lich sichtbare Signalisie-rung abgetrennt? | Diese Maßnahme entfällt, sofern das Nichtschwimmertaufbecken und Schwimmertaufbecken in der Kirche deutlich voneinander getrennt sind oder das Taufbecken einen in der Höhe verstellbaren Beckenboden hat oder das Taufbecken auf Grund seiner Beschaffenheit nicht zum Baden geeignet ist (sogenannte Pfützentaufbecken). | – |
Hat der Taufende den Frei- oder Fahrtentäuferschein (FTS)? | Wiederholt kam es in der Vergangenheit zu schwerwiegenden Fällen, in denen dringende Hilfeleistung angebracht gewesen wäre. Bei einem solchen Vorfall nur die Glockenläuten zu lassen, das Martinshornregister der Orgel (ist das inzwischen eingebaut worden?!) ertönen zu lassen und zu beten, hilft in den wenigsten Fällen. | Kurse für den Erwerb des FTS finden am Neckarufer vor dem Peterstift in der warmen Jah-reszeit auf Anfrage statt. |
Wird das Taufwasser nach jeder Taufe ausgewechselt? | Diese Vorsichtsmaßnahme kann entfallen, wenn das Taufbecken über einen Überschwapprand moderner Bauart oder an einen Wasserkreislauf mit Filter (bitte hier jedoch die Filterschutzvorsichtsmaßnahmen beachten) angeschlossen ist | – |
Wird das ausgewechselte Wasser wiederaufbereitet? | Die Entsorgung gebrauchten Taufwassers wird von Wiedertäufern übernommen. Gerne übermitteln wir ihnen eine Liste solcher Abnehmer. | – |
Ist in unmittelbarer Nähe des Taufbeckens ein Käscher vorhanden, um eventuelle Fremdkörper, wie Babymützen, Badespielzeug, Videokameras oder Taufpaten sofort aus dem Wasser zu entfernen? | – | – |
Entspricht das Taufwasser der deutschen Trinkwasserverordnung in der Ausführungsbestimmung der EU vom 1.1.2001? | Diese Vorschrift entfällt bei Weihwasser oder Wasser aus dem Jordan (wir weisen hier aber wiederholt daraufhin, dass es sich dabei in der Regel um plumpe Fälschungen handelt!) | – |
Liegt ein Temperaturmesser, besser ein im Taufbecken integrierter Fühler mit digitaler Anzeige, die auf die Lied-tafel übertragen werden kann, vor? | Die optimale Taufwassertemparatur sollte je nach Jahreszeit zwischen 2,5 und 3,5 Taufenheit (entspricht ca. 18° und 24° Celsius) liegen. Von der allgemein üblichen Fingertauchprobe raten wir dringend ab. | – |
Arbeitsschutzkleidung | Wir empfehlen einen spritzwassergeschützten Talar, sowie in dezentem schwarz gehaltene Bademeisterschlappen. |