Regeln zur pfarramtlichen Hühnerhaltung
Bekanntmachung der
Ei vangelisch-L utherischen K irche B ayerns (EiLKB)
Verordnung über das korrekte Halten und Verhalten von Hühnern im Bereich von Pfarrhäusern
§ 0 Präambel
Der Beruf des Pastors (lateinisch: Hirte) impliziert bereits, dass er als Hirte einer Herde tätig ist.
Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass eine Haltung von herdenbildenen Tieren (Schafen, Hühnern, Ameisen und Löwen) grundsätzlich des regelnden Eingriffs der Kirchenleitung bedarf. Zu diesem Zweck wurde diese Verordnung erstellt. Sie will Pfarrerinnen und Pfarrer in ihrem Dienst an Gemeinde und Federvieh nicht einengen sondern durch klare Regelungen Freiheit für ihr Wirken schaffen. ich will weiterlesen
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