Das „Pfarrwitwenhaus“ in Groß Zicker auf Rügen aus dem Jahr 1720 erinnert an eine Tradition der Pfarrwitwenversorgung, die es teilweise seit der Reformation gab: Wenn der Pfarrer im Dienst verstarb, konnte die Pfarrwitwe (mit den Kindern), im Haus bleiben. Der neue Pfarrer war verpflichtet, die Frau seines Vorgängers zu heiraten und zu versorgen. Im Gegenzug hatte er den Vorteil eines komplett ausgestatteten Hausstandes und hatte mit der neuen Frau auch jemanden, der sich mit den Gepflogenheiten der Gemeinde gut auskannte.
Diese Praxis hatte einen sehr eigentümlichen Namen: „Konservierung von Pfarrwitwen“!
Das klappte natürlich nur mit unverheirateten Pfarrern (zB frisch nach dem Studium). Als 1718 der neue Pfarrer für Groß Zicker bereits verheiratet war, brauche man für die Pfarrwitwe eine Lebensgrundlage, denn es gab ja keinerlei finanzielle Versorgung für sie. So erbaute man dieses Pfarrwitwenhaus, das 100 Jahre lang als Pfarrwitwenhaus genutzt wurde. Später fand eine Schule darin Platz. Es ist eines der ältesten Wohngebäude auf Rügen.



