Das Diakonische Werk (das mit der geklauten Taufpredigt in einer Arbeitshilfe, siehe Tag 19) hat sich gemeldet, entschuldigt und Vorschläge zur gütlichen Einigung unterbreitet. Souveräne Reaktion.
Der Verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit schreibt, dass schon seit 2010 (die Arbeitshilfe mit dem Plagiat ist von 2008) die Verfasserschaft stets genau abgeklärt wird. Und es gibt Konsequenzen: Ab sofort müssen Gastautoren zusätzlich über eine verpflichtende schriftliche Erklärung ihre eigene Urheberschaft von Texten zusichern. Allen Respekt für diese konsequente Vorgehensweise.
Das Evangelische Sonntagsblatt hat nun auch in die Tasten gegriffen: Auf Seite drei findet sich eine sehr nett geschriebene Note „in eigener Sache“ in dem sie die Angelegenheit mit der geklauten Predigt (sie Tag 1) aufgreift und erklärt. Außerdem findet sich die entsprechende Predigt nicht mehr auf den Homepage des Sonntagsblatts (wobei ich die Entfernung gar nicht gefordert hatte).